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Zukunft Flugplatz Dübendorf: Standortgemeinden begrüssen Gesamtschau

Medienmitteilung des Stadtrates Dübendorf und der Gemeinderäte Volketswil und Wangen-Brüttisellen 16.09.2020

Seit mehreren Jahren wird die künftige Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf kontrovers diskutiert. In den letzten Monaten nun hat sich eine neue Situation ergeben: bei der künftigen aviatischen Nutzung zeichnet sich ab, dass ein Bedarf für einen Business-Airport in Dübendorf auch auf lange Sicht nicht gegeben ist, und beim Thema Innovationspark hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 8. Juli 2020 den kantonalen Gestaltungsplan aufgehoben. Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen begrüssen deshalb, dass der Zürcher Regierungsrat die neue Ausgangslage für eine Gesamtschau nutzt und die beiden Themen Aviatik und Innovationpark in enger Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden weiterentwickeln will.

Zwei ausserordentlich wichtige Zukunftsthemen beschäftigen die Standortgemeinden rund um den Flugplatz Dübendorf seit Jahren: es ist dies einerseits die Zukunft der aviatischen Nutzung des Areals und anderseits die Realisierung des Innovationsparks. In beiden Themen haben sich in den letzten Monaten wesentliche Entwicklungen ergeben.

Ein Business-Airport wird immer unwahrscheinlicher

Am 28. November 2019 hat das UVEK mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld wichtige Fragen aufgetaucht sind, die bei der Planung des Projekts 2013 nicht berücksichtigt worden sind. Zum einen hätten Abklärungen ergeben, dass der vorgesehene Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich-Kloten auslöst als ursprünglich angenommen wurde. Zum anderen habe sich gezeigt, dass Grundstücke derart tief überflogen würden, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten. Die Zukunft der Aviatik in Dübendorf war daher bereits mit Kenntnisstand von Ende 2019 ungewiss.

Aufgrund der aktuellen, wohl noch länger anhaltenden Krise in der Luftfahrtbranche zeichnet sich nun immer stärker ab, dass eine Auslagerung der Business-Aviation und der Sport- und Freizeitfliegerei von Zürich-Kloten nach Dübendorf auch auf längere Sicht kein Thema mehr sein kann. Die vom Bund befürchtete Verdrängung infolge des Wachstums des Linien- und Charterverkehrs am Flughafen Zürich-Kloten ist auf absehbare Zeit nicht mehr realistisch und der Flughafen Zürich-Kloten investiert aktuell selbst zugunsten der Business-Aviation, um dieses Geschäftsfeld bei sich zu halten. Das Konzept der Standortgemeinden für einen “Historischen Flugplatz mit Werkflügen” liefert in dieser neuen Ausgangslage die geeignete Antwort und bietet zudem die grössten Synergien mit dem Innovationspark.

Die Standortgemeinden stehen nach wie vor hinter dem Innovationspark

Der Innovationspark leistet einen wichtigen Beitrag an die Standortattraktivität der Region Glattal und des ganzen Kantons Zürich. Ungeachtet dessen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in seinem Entscheid vom 8. Juli 2020 den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» aufgehoben hat, handelt es sich beim Innovationspark um ein zukunftsweisendes Vorhaben zugunsten des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Zürich.

Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen haben stets bekräftigt, dass sie hinter dem Projekt eines Innovationparks auf dem Flugplatz Dübendorf stehen. Gleichzeitig haben sie aber auch immer betont, dass die Siedlungsentwicklung in der Region vorab durch die Aviatik nicht beeinträchtigt werden darf. Die Bevölkerung ist vor zusätzlichem Fluglärm zu schützen, die Lebensqualität ist zu erhalten und eine grösstmögliche Sicherheit bei Überflügen ist zu gewährleisten. An dieser Position hat sich in all den Jahren seit Beginn der Planungen nichts geändert und die Standortgemeinden halten auch in Zukunft daran fest.

Die Standortgemeinden nehmen Gesamtschau positiv zur Kenntnis

Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen nehmen daher die Absicht des Regierungsrates des Kantons Zürich, die aktuelle Situation zu nutzen, um die verschiedenen Ebenen in einer Gesamtschau zusammenzufassen, positiv zur Kenntnis. Insbesondere begrüssen sie, dass der Regierungsrat zuhanden des Bundes die Frage nach dem langfristigen Bedarf an Flugkapazitäten aufwirft, den Bund einlädt, den Umfang der Nutzung und die Betriebszeiten eines Zivilflugplatzes nochmals vertieft zu prüfen, und dazu nebst dem Kanton Zürich auch die drei betroffenen Gemeinden eng einzubeziehen. Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sind zuversichtlich, dass sich auf diesem Weg eine gemeinsame und für die betroffene Bevölkerung akzeptable Entwicklung für die Zukunft des Flugplatzes Dübendorf finden lässt.