Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Wie weiter am Flughafen Zürich

15. lnfo-Forum – Auszug

Regierungsrätin Carmen Walker Späh sowie Flughafenvertreter standen anlässlich des 15. Info-Forums Flughafen Zürich Rede und Antwort. Das jährliche Treffen fand mit Interessenvertretern von Fluglärmbetroffenen statt. Der Betrieb und die zukünftige Entwicklung des Flughafens Zürich, inklusive die Pistenverlängerungen standen dabei im Vordergrund.

Verlängerung der Pisten 28 und 32

RR Walker Späh fasst den Verfahrensstand kurz zusammen. Nachdem die Flughafen Zürich AG den Regierungsrat bereits 2019 informierte, die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 vorantreiben zu wollen, hat die Flughafen Zürich AG Anfang Jahr, formell den Antrag gestellt, dass die drei kantonalen Vertretungen im Verwaltungsrat dem Projekt zustimmen dürfen. Verwaltungsratsbeschlüsse über Pistenänderung dürfen nur mit Zustimmung der Staatsvertretungen gefasst werden. Die Flughafen Zürich AG hat sich entschlossen – trotz der aktuell schwierigen Lage – das Projekt voranzutreiben. Die Sicherheit lässt sich nicht aufschieben. Letztlich müssen alle drei, der Regierungsrat, der Kantonsrat und voraussichtlich auch das Stimmvolk darüber entscheiden, ob die Staatsvertretung im Verwaltungsrat dem Plangenehmigungsverfahren zustimmen darf oder das Vetorecht ausüben muss.

Stefan Tschudin, COO, Flughafen Zürich AG erläutert die Hintergründe sowie den Sinn und Zweck der Pistenverlängerungen.

Die letzte umfassende Sicherheitsüberprüfung 2012 hat die Pistenverlängerungen als wichtige Massnahme hervorgehoben, um die Komplexität und die Fehlerquellen zu reduzieren. Deshalb sind im SIL die Pistenverlängerungen vorgesehen. Die heutigen Betriebskonzepte bleiben somit dieselben. Am Abend während den deutschen Sperrzeiten und bei Westwind gilt das Ostkonzept mit Landungen aus Osten und Starts nach Norden. Am frühen Morgen wird aufgrund der deutschen Sperrzeiten aus Süden gelandet und nach Norden gestartet. Während im Normalfall, d.h. im Nordkonzept, rund 66 Bewegungen pro Stunde geflogen werden können, sind es im Südkonzept 50, bei starkem Westwind 60 Bewegungen und bei Bise 45 Bewegungen pro Stunde. Wegen den Kreuzungen sind die Flugzeuge am Boden zusätzlich eingeschränkt.

Die Pistenverlängerungen wirken sich vor allem aufs Ostkonzept aus. Die Wettereinflüsse spielen eine geringere Rolle. Mit der Verlängerung der Piste 28 können die Südanflüge am Abend reduziert und dadurch der Einhaltung des Betriebsreglements Nachachtung verschafft werden. Die Pistenverlängerung hat keinen Einfluss auf die Starts, weil die Topographie bei Rümlang für den Abflug bestimmend ist. Mit der Verlängerung der Piste 32 können die Langstreckenflugzeuge direkt vom Dock E auf die Startpiste rollen, ohne andere Pisten zu kreuzen. Auf die Landungen hat diese Verlängerung keinen Einfluss.

Die Piste 28 soll um 400 Meter nach Westen und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden verlängert werden. Es handelt sich dabei um relativ kleine Eingriffe. Sie erfordern weder einen Pistenneubau noch eine Neukonfiguration des bestehenden Pistensystems. Siedlungs- und lndustriegebiete sind nicht tangiert. Die Verlängerung der Piste 32 ist innerhalb des heutigen Flughafengeländes. Die Kosten werden auf rund 250 Mio. Franken geschätzt. Sämtliche Projekte werden durch die Flughafen Zürich AG aus den Gebühren der Flughafennutzenden finanziert.

Mit den Pistenverlängerungen werden keine Kapazitätserhöhungen angestrebt, sondern die Stabilisierung des bestehenden Systems (weniger Betriebsumstellungen, Verspätungsabbau durch den Tag hindurch, weniger Lärmbetroffene). Der Flugbetrieb kann sowohl beim Nordkonzept wie beim Ostkonzept gleichwertig abgewickelt werden. Bei Bise am Abend muss weniger häufig auf das Südkonzept umgestellt werden. Und es wird weniger Einzelfälle geben, bei denen der Pilot eine Landung aus Süden verlangt. Für Langstreckenstarts am Abend kann fast ausschliesslich die Piste 32 verwendet werden.

Lärmbelastungen

Lärrmbelastung Pistenverlängerungen 28 und 32

Gemäss EMPA-Lärmbericht zeigen die hier eingezeichneten Lärmkurven, dass die blauen Gebiete durch die Pistenverlängerungen entlastet werden (Süden, Norden). Die roten Gebiete sind etwas mehr belastet (Osten). Weil der Süden stärker besiedelt ist, sind künftig weniger Personen von Grenzwertüberschreitungen betroffen.

Diskussion

Die Teilnehmenden bringen Fragen und kritische lnputs ein. RR Walker Späh und die Fachpersonen geben Antwort.

Priska Seiler Graf, Koalition Luftverkehr, Umwelt und Gesundheit, hat drei technische Fragen. Beim Ostkonzept wird von 70 möglichen Flugbewegungen pro Stunde gesprochen. Wie viele Bewegungen sind es tatsächlich? Und wie gross ist die Zahl der Overruns?

Stefan Tschudin antwortet: Mit 70 Bewegungen bestimmt das Nordkonzept die Leistungsfähigkeit des Flughafens. Das Ostkonzept umfasst heute max. 60 Bewegungen. Mit der Verlängerung sind es künftig 2.9 km, d.h. es können mehr Flugzeuge von Osten her auf Piste 28 landen, auch z.B. bei leichter Bise oder nasser Piste. Das Ostkonzept steht dann gleichwertig wie das Nordkonzept zur Verfügung. Südanflüge am Abend werden nicht ganz wegfallen, aber es wird am Abend zwei Drittel weniger Südanflüge geben. Overruns können vorkommen. Die Pistenverlängerung verhindert Overruns.

Maja Burri, Quartierverein Schwamendingen, erkundigt sich nach dem Vetorecht im Verwaltungsrat. Die Antwort lautet: Die Stadt Zürich ist auch im Verwaltungsrat vertreten, sie hat aber kein Vetorecht. Das Vetorecht haben die drei kantonalen Staatsvertreterlnnen.

Urs Eigenmann, Stiftung gegen Fluglärm, hinterfragt die Bisen-Rückenwindwerte beim Ostkonzept. Bei über 5 Knoten kommt das Südkonzept zum Tragen. Flugzeuge haben aber auch bei 10 Knoten Rückenwind keine Mühe zu landen. Er versteht deshalb nicht, warum an diesen 5 Knoten festgehalten werde. Hinzu kommt, dass jeder Konzeptwechsel wieder zu Verspätungen führt.

Betrieb des Flughafens und Verhandlungen mit Deutschland

Stiftung gegen Fluglärm

Adolf Spörri beanstandet, dass trotz des pandemiebedingten Einbruchs des Flugverkehrs weiterhin Landungen nach 23:00 Uhr stattfinden. lnsgesamt hat die Lärmbelastung für die Bevölkerung rund um den Flughafen natürlich stark abgenommen. Kurzfristig muss erwartet werden, dass der Flugverkehr wieder das Niveau von 2019 erreicht. Die Wachstumsabsichten der Flug- und Reisebranche werden als selbstverständlich hingenommen.

Deutschland ist mit 20.5% des Aktienkapitals am Lufthansa-Konzern beteiligt, und die Swiss ist zu 100% Tochtergesellschaft der Lufthansa. lm Verwaltungsrat der Swiss sitzen zwei Deutsche und drei Schweizer. Auch die Geschäftsleitung der Swiss ist mit dem Lufthansa-Konzern stark verbunden. Es ist deshalb keine Überraschung, dass über 70% der Flugbewegungen von Zürich mit Flugzeugen des Lufthansa-Konzerns abgewickelt werden. Zu den DVO-Sperrzeiten ist dieser Anteil noch höher. Die Anflugrestriktionen durch Deutschland müssen deshalb aufgehoben werden, weil der durch Deutschland beanstandete Lärm hauptsächlich durch deutsche Flugzeuge verursacht wird.

Die Stiftung gegen Fluglärm fordert zudem, dass nach 23:00 Uhr der Flughafen dicht ist. Der “institutionalisierte” Verspätungsabbau nach 23:00 Uhr muss unterbunden werden.

lm Weiteren muss die von Deutschland und der Schweiz gemeinsam erarbeitete Fluglärmstudie von 2009 auf den Verhandlungstisch. lm Flughafengesetz ist der Schutz der Bevölkerung festgesetzt. Dieser Bestimmung muss mit nachhaltigem Handeln nachgekommen werden.