Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Weiter Weg bis zu Pistenverlängerungen 28 und 32

Der Regierungsrat des Kantons Zürich stellt im Protokoll KR-Nr. 217/2020 vom 23. Sept 2020 fest, dass die Verlängerungen der Pisten 32 und 28 eine Lärmentlastung für den Süden bringen würden. Trotzdem sollen sie gemäss der Planung des Flughafens, erst nach den neuen Südstarts geradeaus ausgeführt werden. Der Bund verweist zusätzlich auf eine Verbesserung der Sicherheit im Flugbetrieb.

Auszug aus dem Protokoll KR-Nr. 217/2020 des Regierungsrates des Kantons Zürich

Sitzung vom 23. September 2020

Tatsache ist, dass die abendlichen Anflüge auf den Flughafen Kloten, die eigentlich von Osten aus auf Piste 28 führen sollten, häufig über den Süden auf Piste 34 abgewickelt werden.

Die Grundlagen im SIL-Objektblatt vom 15. August 2017 zeigen, dass eine Verlängerung der Piste 32 nach Norden sowie eine Verlängerung der Piste 28 nach Westen eine verbesserte betriebliche Stabilität und somit bessere Verfügbarkeit der Piste 28 für abendliche Anflüge ergeben sollte (siehe auch Flughafenbericht 2019 sowie RRB Nr. 88/2017).

Die Verlängerungen der Pisten 32 und 28 könnten somit im Süden für eine Lärmentlastung sorgen.

Der Bund gibt in Fragen und Antworten zum SIL2 zur Begründung der Pistenverlängerungen, zusätzliche Auskünfte zu jenen bereits vom Regierungsrat des Kantons Zürich gemachten. Insbesondere ist die Verbesserung der Sicherheit im Flugbetrieb hervor zu heben.

Weshalb sind im SIL zwei Pistenverlängerungen vorgesehen?

Die Verlängerungen der Piste 28 im Westen (für Landungen von Osten) und der Piste 32 für Starts nach Norden standen ursprünglich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland zur Diskussion. Die Gesamtüberprüfung der Sicherheit am Flughafen vom Dezember 2012 hat aber gezeigt, dass diese Verlängerungen auch ohne diesen Vertrag wesentlich zur Verbesserung der Sicherheit im Flugbetrieb beitragen können.

Pistenverlängerungen

Pistenverlängerung 28

Mit der Verlängerung der Piste 28 von heute 2500 auf 2900 Meter könnten grundsätzlich alle Flugzeuge von Osten her landen; heute weichen grosse Maschinen insbesondere bei Nässe auf den Südanflug aus, was zu erhöhter Komplexität führt. Für Starts spielt die Verlängerung nur eine geringe Rolle.

Pistenverlängerung 32

Die Verlängerung von Piste 32 gegen Norden von 3300 auf bis zu 3700 Meter ermöglicht, dass auch schwere Langstreckenflugzeuge auf der Piste 32 starten können. Damit werden Kreuzungen auf den Pisten 28 und 34 sowie Pistenquerungen reduziert.

Mit der Genehmigung des SIL-Objektblatts hat der Bundesrat erst die raumplanerischen Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb solcher Pistenverlängerungen geschaffen.

Damit die Flughafen Zürich AG (FZAG) ein Gesuch für eine Pistenverlängerung überhaupt eingeben kann, müssen die Zürcher Regierungsvertreter im Verwaltungsrat ihre Zustimmung geben (§10 des kantonalen Flughafengesetzes). Diese Zustimmung muss vorab vom Kantonsrat in einem referendumsfähigen Beschluss genehmigt werden (§19 des kantonalen Flughafengesetzes).

Somit kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten Pistenverlängerungen einen Entscheid des Zürcher Stimmvolks bedingen.