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Teilerfolg im Fluglärmstreit: Schweizer Gericht hebt „Ost-Entflechtungskonzept“ in Teilen aus

SK 22.09.2021

Erstmals haben deutsche Landkreise und die Gemeinde Hohentengen einen Erfolg im Fluglärmstreit mit dem Flughafen Zürich erzielt: Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Teilgenehmigung für das „Ost-Entflechtungskonzept“ aufgehoben und fordert Nachbesserungen.

Die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut sowie die Gemeinde Hohentengen a. H. haben einen unerwarteten Teilerfolg vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht erzielt. So hat das Gericht die Teilgenehmigung für das so genannte „Ost-Entflechtungskonzept” teilweise aufgehoben und fordert grundlegende Nachbesserungen. Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden wurden nach Ansicht des Gerichts nicht korrekt abgebildet und müssen neu festgesetzt werden.

In einer gemeinsamen Mitteilung begrüßen die Landräte Sven Hinterseh, Martin Kistler und Zeno Danner sowie Hohentengens Bürgermeister Martin Benz die Entscheidung. Es sei zugleich das erste Mal, dass ein Schweizer Gericht “derart umfassend dem Vorbringen der deutschen Seite in der Fluglärmproblematik” folge.

Zum Hintergrund: Bereits im Oktober 2013 hatte der Flughafen Zürich beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Genehmigung für das Ost-Entflechtungskonzept (Betriebsreglement 2014) beantragt. Es handle sich laut Gericht um ein sehr komplexes Konzept, das “in den lärmsensiblen Abend- und Nachtstunden Anwendung findet”. Darin werden die Landungen von Osten und Starts Richtung Norden geregelt, mit einer Entflechtung der sich bisher kreuzenden An- und Abflugrouten. Hauptziel dieser Regelung sei also eine Erhöhung der Sicherheit.

Die auf deutscher Seite gelegenen Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz und Waldshut hatten sich wegen der mit dem Betriebsreglement 2014 verbundenen Mehrbelastungen für die südbadische Region vehement gegen dieses Konzept gewehrt. Unter anderem wurden mit einem Gutachten der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung (GfL) auch Alternativen aufgezeigt, wie es in der Mitteilung heißt. Dank der politischen Unterstützung der Bundes- und Landtagsabgeordneten der Region und der Landesregierung Baden-Württemberg sei es gelungen, dass das Verkehrsministerium seine Zustimmung für die notwendige Änderung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung verweigert hat. Damit war eine wichtige Voraussetzung für die vollständige Umsetzung des Betriebsreglements 2014 nicht gegeben.

Der Flughafen Zürich hatte darauf beim BAZL am 31. Mai 2017 die Teilgenehmigung für das BR 2014 beantragt, soweit dieses – unter Verzicht auf die Inanspruchnahme des deutschen Luftraumes – alleine auf Schweizer Hoheitsgebiet umgesetzt werden kann. Das Teilgenehmigungsgesuch beinhaltete insbesondere die Absenkung der Minimumhöhe bei Starts von vierstrahligen Flugzeugen von Piste 32.