Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Quotensystem für verspätete Nachtflüge in Genf

Das vom Bazl kürzlich beim Flughafen Genf mit dem neuen Betriebsreglement bewilligte “innovative Quotensystem für verspätete Nachtflüge” ist an anderen Flughäfen längst schon im Einsatz. Das progressive Gebührenmodell ist keine Innovation des Bazl, mit dem es sich gerne so rühmt.

Das neue Quotensystem tritt nur dann in Aktion, wenn die Nachtruhe nicht eingehalten wird. Es betrifft vor 22 Uhr geplante Starts, die erst nach 22 Uhr durchgeführt werden können. Das Bazl erteilt dem Flughafen Genf unabhängig davon die Bewilligung eines neuen Schnellabrollwegs. Damit wird die Piste schneller wieder frei und die Kapazität erhöht. Dies bringt unweigerlich mehr Fluglärm und zwar über die gesamte Betriebszeit von 16 h. Die betroffene Bevölkerung gehört deshalb erneut zu den Verlierern, wie dies auch beim Flughafen Zürich der Fall ist.

Das Bazl ist nichts anderes, als der verlängerte Arm der Flughäfen und deren Lobby. Was diese beantragen, wird praktisch ausnahmslos von den ex-Skyguide- und ex-Flughafenchefs bewilligt. Beim Schutz der Bevölkerung handelt es sich um nichts anderes, als um Brosamen. Nur Nicht-Betroffene fallen darauf noch herein.

Beispiel eines bereits bestehenden Systems für Nachtflüge

fluglärm-portal.de – Lärmentgelte

Gebühren bei Verspätungen erhöhen sich sukzessive

Um Verspätungen zu reduzieren und somit die Nachtruhe einzuhalten, erhöhen Flughäfen die Start- und Landeentgelte. Folglich wird es unattraktiver, nach dem Inkrafttreten der Nachtruhe den Flughafen anzufliegen. Dies wird beispielsweise am Flughafen Hamburg umgesetzt. 

Seit Juni 2017 gilt eine Gebührenstruktur, in der sich die Gebühren bei Verspätungen sukzessive erhöhen. So müssen die Fluggesellschaften bei einem typischen Mittelstreckenflugzeug für Flüge ab 22 Uhr mindestens 191 Euro zahlen. In der alten Gebührenordnung waren es noch 92 Euro.

Ab 23 Uhr werden die Gebühren im Viertelstunden-Takt erhöht: Lag der Höchstsatz zwischen 0 Uhr und 6 Uhr früher bei 183 Euro, hat er sich in der aktuellen Gebührenordnung fast verfünffacht und liegt nun bei 891 Euro.

Vergleich der alten und neuen Gebührenordnung