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Neue Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm

TA 09.12.2021 – Lärmbelästigung in der Schweiz

Strassen sollen nachts leiser werden – und auch Lärm von Zügen und Flugzeugen soll reduziert werden. Das bringt Herausforderungen mit sich.

Strassenlärm, Eisenbahnlärm und Fluglärm sind lästig, rauben den Schlaf und machen krank – auf vielfältige Weise. Daher soll die Bevölkerung per Gesetz vor zu viel Lärm geschützt werden.

Nun empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) für alle drei Verkehrsarten eine Verschärfung einiger Grenzwerte. Sie dienen dem Bundesrat als Grundlage, um die Lärmgrenzwerte wo nötig so anzupassen, dass sie den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes genügen. Die neuen Lärmempfehlungen dürften vor allem den Flugbetrieb, aber auch die Bahn vor Herausforderungen stellen.

Weniger Stassenlärm bei Nacht in Wohngebieten

Überraschend mag sein, dass die EKLB beim Strassenlärm in reinen Wohngebieten keinen Grund sieht, die tagsüber geltenden Grenzwerte zu verschärfen. In der Nacht jedoch sollte der Grenzwert für Wohngebiete um etwa 3 Dezibel gesenkt werden. «Eine Reduktion um 3 Dezibel kann im Strassenlärm beispielsweise durch eine Temporeduktion von 50 auf 30 km/h, den Einbau eines lärmarmen Belags oder durch eine Halbierung der Verkehrsmenge erreicht werden», sagt Jean-Marc Wunderli von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Präsident der EKLB und einer der Autoren des Berichts.

Beim Eisenbahnlärm empfiehlt die EKLB vor allem am Tag eine deutlich stärkere Lärmreduktion, und zwar in Wohngebieten um 6 Dezibel. Grundsätzlich können 6 Dezibel bei der Bahn laut Wunderli durch Lärmschutzwände erreicht werden. Diese könnten den Lärm um 10 bis 15 Dezibel reduzieren. «Eher zu empfehlen sind aber Massnahmen am Rollmaterial oder an der Infrastruktur», sagt Wunderli. So habe der Ersatz der lauten, sogenannten Grauguss-Klotzbremsen durch solche aus speziellem Kompositmaterial im Rahmen der Lärmsanierung der Bahn eine Reduktion um 8 bis 12 Dezibel eingebracht. «Ich sehe im Moment aber keine technische Massnahme, die nochmals für sich allein so einen Sprung erlaubt», sagt Wunderli. «Es gibt aber verschiedene Massnahmen, sowohl an den Fahrzeugen als auch bei Schiene und Schwelle, die je 1 bis 3 Dezibel bringen und in der Summe ausreichen könnten.»

Bei Nacht soll der Immissionsgrenzwert beim Schienenverkehr um 2 Dezibel strenger werden. Ähnlich beim Fluglärm, wo die EKLB tagsüber in Wohngebieten eine Reduktion um 6 Dezibel und nachts je nach Nachtstunde eine Reduktion um 1 bis 3 Dezibel empfiehlt.

Reduktion des Fluglärms ist die grösste Herausforderung

Beim Fluglärm sieht Wunderli die grösste Herausforderung. «Hier kann man über die An- und Abflugverfahren ein wenig herausholen. Im Endeffekt braucht es aber wohl leisere Flugzeuge.» Die Vergangenheit habe gezeigt, dass jede Generation von neuen Flugzeugen mehrere Dezibel leiser gewesen sei als die vorherige. «Sofern sich dieser Trend fortsetzen lässt, besteht Hoffnung. Aber das braucht Zeit.»

Diese Grenzwerte sollten gemäss der EKLB nicht nur für reine Wohngegenden gelten, sondern auch für gemischte Siedlungen mit Wohnhäusern und Gewerbe. Für diese Mischzonen galten bisher generell 5 Dezibel weniger strenge Grenzwerte. Durch die Angleichung der Mischzonen an reine Wohngebiete in Kombination mit den bereits erwähnten Verschärfungen können für Mischzonen bis zu 11 Dezibel strengere Grenzwerte resultieren.

Die Anpassungen waren gemäss der EKLB nötig, da die wissenschaftlichen Grundlagen der zurzeit geltenden Grenzwerte für Verkehrslärm veraltet sind. Die neuen Empfehlungen basieren auf einer umfassenden Analyse der neueren wissenschaftlichen Literatur über die gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmbelastung. Im Bericht der EKLB nicht behandelt wurde unter anderem Schiesslärm, Industrie- und Gewerbelärm, militärischer Fluglärm, Alltagslärm oder Störungen und Belästigungen durch Infraschall.

Politik gefordert, lärmarme Technologien zu fördern

Was die Empfehlungen zum Beispiel für die Bahn genau bedeuten, kann Sabrina Schellenberg, Mediensprecherin der SBB, nicht sagen. «Die Studie der EKLB und deren Empfehlungen liegen uns noch nicht vor. Wir werden diese zuerst eingehend prüfen und erst danach Stellung dazu nehmen können.» Die Lärmliga Schweiz begrüsst die Empfehlungen der EKLB und fordert den Bundesrat auf, die rechtlichen Grundlagen umgehend anzupassen. Unverständlich sei nur, dass der Grenzwert für Strassenlärm tagsüber als einziger nicht gesenkt werden solle, heisst es in einer Stellungnahme.

Auch die EKLB wünscht sich eine möglichst schnelle Umsetzung der Empfehlungen durch die Politik, um «das verfassungsmässig vorgegebene Ziel zu erreichen, die Bevölkerung vor Lärm zu schützen». Die Kommission sei sich bewusst, wie es im Bericht heisst, «dass die Umsetzung der in diesem Bericht gemachten Vorschläge und Empfehlungen zum Teil erhebliche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrsinfrastrukturen und die Siedlungsentwicklung haben kann». Wie genau sich eine Umsetzung der empfohlenen Grenzwerte auf Siedlungen, Strassenverkehr, Bahn und Flugverkehr auswirkt, lässt die EKLB aber offen.

Entscheidend ist laut Wunderli nun «der politische Wille, lärmarme Technologien konsequent zu fördern und in die Praxis umzusetzen.»

Die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) sind deutlich weniger streng als jene der Weltgesundheitsorganisation WHO. Gemäss dem neuen EKLB-Bericht lässt sich das mit den unterschiedlichen Zielsetzungen erklären. Ziel der «WHO Environmental Noise Guidelines» ist es, die Menschen umfassend vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltlärm zu schützen. Die Lärmgrenzwerte der WHO legen daher die Schwelle fest, ab welcher gesichert gesundheitliche Effekte auftreten. Sie markiere aber nicht jene Schwelle, bei der die Effekte von Lärm als «erheblich» oder «inakzeptabel» zu bezeichnen seien. Demgegenüber sei es das Ziel von Umweltschutzgesetz und Lärmschutzgesetz, dass die Grenzwerte vor «erheblichen» Störungen des Wohlbefindens schützen sollen, heisst es im EKLB-Bericht. Daher könnten die von der EKLB ermittelten Grenzwerte über den von der WHO vorgeschlagenen Werten liegen. (jol)