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Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Mediation im Fluglärmstreit mit Deutschland vorzeitig abgebrochen

TA 17.01.2022Kein Gespräch stattgefunden

Ein Mediator hätte im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz vermitteln sollen. Nun hat er sein Amt zurückgegeben, bevor auch nur ein Gespräch stattgefunden hat.

Der Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland zieht sich nun schon seit Jahrzehnten hin, seit den Nullerjahren auf höchster politischer Ebene. Die Situation ist festgefahren, der 2012 ausgearbeitete Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern wurde von Deutschland nie ratifiziert.

Wie blockiert die Lage ist, zeigen nun neuste Entwicklungen aus Deutschland. Wie der «Südkurier» berichtet, ist ein erneuter Anlauf für Gespräche gescheitert, bevor er überhaupt angefangen hat. Die Landkreise im Süden Deutschlands hatten versucht, mit Ex-Bundeswehrgeneral Wolfgang Schneiderhan als Mediator eine Lösung für das Fluglärmdilemma zu finden. Er sollte unter anderem beim Thema Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich zwischen der Schweiz und Deutschland vermitteln. Dieses – so befürchten die nördlichen Nachbarn – dürfte den Fluglärm über den deutschen Gemeinden ennet dem Rhein weiter verstärken.

Kein Schweizer Partner benannt

Wie der «Südkurier» schreibt, wurde schon gegen Ende des vergangenen Jahres gemunkelt, dass aus der Mediation nichts wird. Gegenüber der Zeitung hat der Ex-Bundeswehrgeneral nun bestätigt, dass er seinen Auftrag ans zuständige Ministerium zurückgegeben habe. Der Grund: «In mehr als eineinhalb Jahren wurde kein Schweizer Partner für das in Rede stehende Vermittlungsverfahren benannt.»

In Deutschland wird dafür vor allem gegen die eigene Regierung geschossen. So kritisiert die Lauchringer SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter im «Südkurier» das von der CSU geführte Verkehrsministerium für den Abbruch des Mediationsversuchs. Sie habe den Eindruck, dass es seitens der bisherigen Verantwortlichen im Bundesverkehrsministerium keine eindeutige Zielsetzung gegeben habe, die der Sonderbeauftragte hätte vertreten können.

Vorerst bleibt die Situation verfahren

Inwiefern die Schweiz vom Mediationsversuch wusste und ob sie überhaupt angefragt wurde, ist nicht bekannt. Klar ist aber: Der aktuelle Zustand ist für den Flughafen Zürich für die weitere Entwicklung ungünstig. Deutschland hält an der 220. Durchführungsverordnung fest, welche unter anderem die An- und Abflüge über das süddeutsche Gebiet regelt und so die Anzahl Starts und Landungen über diese Fläche begrenzt.

Dies hat unter anderem dazu geführt, dass sich die Entflechtung des Ostkonzepts, wie es das neue Betriebsreglement vorgesehen hatte, nicht wie gewünscht umsetzen lässt. Im Ostkonzept wird von Osten her gelandet und nach Norden gestartet. An- und Abflugverkehr können sich dabei aber an fünf verschiedenen Punkten kreuzen.

Solche und ähnliche Anpassungen an den Flugrouten werden weiterhin unwahrscheinlich bleiben, solange die Schweiz und Deutschland sich in Bezug auf die Fluglärmthematik nicht wieder an den Verhandlungstisch setzen.