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Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Leiturteil des Bundesgerichtes klärt nicht alle Fragen

 

Die Flughafenbetreiberin Unique hat am Mittwoch gelassen auf das Urteil des Bundesgerichtes zur Entschädigung eines Hauseigentümers beim Flughafen Zürich reagiert. Der eine Pilotfall lasse keine Rückschlüsse auf die gesamten Lärmschutzforderungen zu.

(sda) Welche Konsequenzen das Urteil im Fall Opfikon-Glattbrugg auf andere Entschädigungsbegehren habe, sei auf der Grundlage des einen Urteils nicht abschätzbar, sagte Unique-Mediensprecherin Sonja Zöchling auf Anfrage. Zuerst müssten die Urteile des Bundesgerichts zu den andern hängigen Pilotfällen abgewartet werden.
 

Rund 19’000 Entschädigungsforderungen

Unique drohen rund 19’000 Fluglärm-Entschädigungsforderungen rund um den Flughafen Zürich. Die Flughafenbetreiberin schätzt die möglichen Kosten im schlechtesten Fall auf bis zu 1,2 Milliarden Franken. Sie hat deshalb einen Fluglärm-Fonds geschaffen, der aus Flughafengebühren alimentiert wird.

Als erfreulich bezeichnete Zöchling die Bestätigung des Modells MIFLU («Minderwert Fluglärm») für die Minderwertschätzung von Liegenschaften. Damit sei eine «einheitliche Messlatte» gesetzt worden.

Erfolg für Einfamilienhausbesitzer

Klägeranwalt Peter Ettler wertet das Urteil des Bundesgerichtes als «grossen Erfolg» für die Einfamilienhausbesitzer. Der Leitentscheid werde «logische Konsequenzen» für andere Eigentümer haben und mache klar, dass übermässiger Fluglärm für die Flughäfen seinen Preis habe.

Positiv wertet auch Ettler die Anerkennung des Schätzungsmodells MIFLU. Damit könne der Wertverlust der meisten selbst bewohnten Liegenschaften auf einfache Weise berechnet werden. Warten müssten dagegen noch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und von Bauland.

Diese Pilotfälle seien vor Bundesgericht hängig. Auch Eigentümer in andern Gemeinden müssten sich auf «sehr lange Verfahren» einstellen. Dies inbesondere deshalb, weil sich in anderen Gemeinden andere Grundsatzfragen stellten als in Opfikon-Glattbrugg.

Unschön ist für Ettler die übermässig lange Verfahrensdauer. Es zeige sich, dass die Eidgenössische Schätzungskommission als nebenamtliches Gericht mit der Abwicklung der Fälle überfordert sei. Die ersten Klagen hatten Hausbesitzer bereits 1998 eingereicht.