Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Klare Kante gegen Fluglärm

Südkurier 05.10.2021

Als Erfolg wertete Bürgermeister Martin Benz das Urteil des schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts gegen die Teilgenehmigung des vom Flughafen Zürich beantragten Betriebsreglements 2014.

Für Hohentengen bedeutete das Gesuch noch höhere Fluglärmbelastungen besonders in den Nachtstunden, wie jetzt schon deutlich zu spüren ist. Im Kampf gegen die Flugverkehrsbelastungen sei man weiterhin auf die Unterstützung durch Land und Bund angewiesen.

Auf 261 Seiten ist das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichtes nachzulesen, informierte Martin Benz die Gemeinderäte über den Sachstand und Hintergründe zum Betriebsreglement (BR) des Flughafens Zürich und den Antrag beim BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) in 2017 auf eine Teilgenehmigung für das BR 2014.

„Eines zeigen alle Beantragungen für ein Betriebsreglement: Sie bedeuten eine Verschiebung der Lasten nach Norden und belasten einseitig unsere Menschen”, fasste Martin Benz zusammen. So auch das 2017 vom Flughafen Zürich beantrage BR 2014, das 2018 vom BAZL genehmigt wurde und gegen das die Landkreise Waldshut, Schwarzwald Baar und Konstanz sowie die Gemeinde Hohentengen Beschwerde eingelegt hatten und jetzt teilweise Recht bekamen (Wir berichteten).

Das Gericht verweigerte zwar die beantragte Absenkung der Flughöhe für schwere Langstreckenflugzeuge bei Starts von Piste 32 (Richtung Hohentengen), sie wird aus Sicherheitsgründen vorerst jedoch aufrechterhalten. Aufgehoben wurde die Genehmigung zur Anpassung der FL 80-Regelung (Flugfläche), die nachts den Anflugkorridor verbreitert. Festgestellt wurde durch das Gericht, dass Lärmbelastungen unrichtig dargestellt wurden, insbesondere zwischen 22 und 23.30 Uhr. Hier müsse das BAZL den Sachverhalt richtigstellen und die tatsächlichen Auswirkungen prüfen.

“Da wurde behauptet, wir hätten nachts keinen Lärm. Zudem sind die Ausnahmen für Verspätungen bis nach 23 Uhr zur Regel geworden”, so Benz. “Nicht eingegangen ist das Gericht auf den völkerrechtlichen Grundsatz”, bedauerte Benz, ebenso, dass das Gericht nicht das BR als Ganzes aufgehoben habe. “Wenn uns von Bund und Land nicht geholfen wird, geht nichts”, so Benz zu den jahrzehntelangen Bemühungen, Verbesserungen zu erreichen. Es wird immer schlimmer, wir müssen etwas tun, fasste Rosi Drayer (SPD) den Tenor im Rat zusammen. “Unsere deutschen Vertreter müssen klare Kante zeigen”, forderte Richard Wagner (CDU). Wir haben jetzt ein positives Urteil und die verschobene Fluglärmveranstaltung in Hohentengen steht an, richtete Matthias Bachmann (CDU) den Blick nach vorne.

Ob Schadstoffbelastungen gemessen wurden, wollte Christian Brädler (Freie Wähler) wissen. „Das haben wir bislang nicht erreichen können”, so Martin Benz.