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Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Neue Runde im Fluglärmstreit: Kann eine Beschwerde die Ausbaupläne des Zürcher Flughafens stoppen?

SK 22. Juli 2018

Die Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar setzen sich jetzt juristisch zur Wehr. Ihre Klage wird von einem renommierten Hamburger Anwalt vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht geführt.

Im Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland sind wieder die Richter gefragt. Nachdem die Schweiz vor acht Jahren vor dem höchsten Europäischen Gericht in Luxemburg wegen deutscher Beschränkungen im Luftraum eine krachende Niederlage kassiert hat, geht nun die deutsche Seite gegen die Ausbaupläne Zürichs vor.

Dämpfer für die Ausbaupläne des Flughafens?

Die drei vom Flugverkehr betroffenen Landkreise sowie die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein setzen ihre Ankündigung in die Tat um und ziehen gegen die Schweizer Aufsichtsbehörde juristisch zu Felde. In einer Verwaltungsbeschwerde, die sie beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht haben, wollen die Kläger die Teilgenehmigung des Betriebsreglement 2014 kippen, das neue An- und Abflugrouten am Flughafen Zürich definiert.

Der Pressesprecher des Landkreises Konstanz, Benedikt Graf, bestätigte auf Nachfrage des SÜDKURIER, dass eine entsprechende Verwaltungsbeschwerde fristgerecht beim schweizerischen Bundesverwaltungsgericht erhoben wurde. “Mit der Teilgenehmigung verändert die Schweiz Regelungen zum Abflug der Flugzeuge am Flughafen Zürich. Damit sind zusätzliche Lärmbelastungen in Südbaden verbunden,” erklärte Graf.

Der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Marco Nunez, der schon in früheren Jahren im Fluglärmstreit erfolgreich für den Kreis Waldshut tätig war, vertritt die drei Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar sowie die Gemeinde Hohentengen in dieser Sache.

Sein 32-seitiges Papier könnte den Ausbauplänen des Flughafens einen herben Dämpfer versetzen. So geht es dem Vernehmen nach um eine Verletzung des Völkerrechts, weil die neuen An- und Abflugrouten in der Konsequenz auch Auswirkungen auf die Menschen in Südbaden haben könnten.

Flughafen hat Weichen für den Ausbau gestellt

In diesem Zusammenhang geht es um “fehlende UVP-Berichte”, wie der Experte für internationales Recht bestätigt. Nach dem internationalen Espoo-Abkommen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, für umfangreiche Maßnahmen, die Belastungen verlagern, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erstellen.

Doch die Schweiz hat sich nach deutscher Lesart bislang geweigert, eine solche UVP im Zusammenhang mit dem Flughafen an deutsche Stellen zu übermitteln. Die Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastung am Hochrhein hatte mehrfach die grünschwarze Landesregierung und das CSU-geführte Bundesumweltministerium dazu aufgefordert, eine entsprechende grenzüberschreitende UVP von der Eidgenossenschaft zu fordern. Bislang freilich ohne Erfolg, nachdem zuletzt die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung verschoben wurden. Eine entsprechende Klage behalte man sich vor, erklärte Wolfgang Schu von der BI.

Ob die Beschwerde am Ende den seit Jahrzehnmten schwelenden Streit lösen kann, ist derzeit offen. So hat der Flughafen in den vergangenen Jahren die Weichen für den Ausbau gestellt: Neben einer Ertüchtigung des Pistensystems, die mehr Kapazitäten am Flughafen möglich machen soll, läuft auch der Bau einer neuen Gepäckabfertigung sowie eines riesigen Geschäfts- und Bürokomplexes unter dem Namen The Circle.

Für die drei Landkreise und die Gemeinde Hohentengen soll der juristische Vorstoß nur eine Möglichkeit von mehreren auf dem Weg zu einer Lösung des Flugverkehrsproblems sein. Sie hoffen nach wie vor auf eine Mediation zwischen allen Beteiligten, darunter auch dem Flughafen und Bürgerinitiativen, an deren Ende ein neuer Staatsvertrag herauskommen soll.

Zürich setzt auf neue Flugrouten

Der Flughafen muss die wachsenden Kapazitäten unterbringen Dafür braucht er Deutschland

  • Betriebsreglement 2014: Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat im Mai eine sogenannte Teilgenehmigung zum Betzriebsreglement 2014 für neue An- und Abflüge am Flughafen Zürich passieren lassen. Die Änderungen betreffen laut Bazl lediglich das Schweizer Staatsgebiet. Danach wird die Mindesthöhe bei Starts von vierstrahligen Flugzeugen auf der Piste 32 (nach Norden) in Richtung Hohentengen abgesenkt. Außerdem sollen auf dieser Piste – wie schon länger auf einer zweiten Nordpiste (34) – schwere Langstreckenflugzeuge spät am Abend noch starten. Im Jahr 2017 gab es 270 400 Flugbewegungen (Starts und Landungen) am Flughafen Zürich. 71 Prozent der Anflüge verliefen über Hohentengen (auf Piste 14), neun Prozent der Anflüge verliefen von Süden her über Zürich. 24 Prozent der Starts gingen über Norden (Richtung Hohentengen), 64 Prozent über die Ost-West-Piste 20.
  • Jahrzehntelanger Konflikt: Der Streit über die Zunahme der Flugverkehrsbelastung für die deutsche Bevölkerung durch den Flugfhafen Zürich reicht bis in die 1970er Jahre zurück. Mit dem Ausbau des Airports in den 1990er Jahren erhielt der Konflikt neue Nahrung. Die damalige rotgrüne Bundesregierung kappte eine Vereinbarung, nach der der Flughafen weitgehend unbegrenzt angeflogen werden konnte. Zwei Staatsverträge, die im Laufe von zehn Jahren ausgehandelt wurden, blieben letztlich in der Schublade. Durch den Erlass einer neuen Durchführungsverordnung gelang es der deutschen Seite, vor allem Anflüge in den Abend- und den frühen Morgenstunden über Südbaden zu begrenzen. Das führte zu heftigen Protesten besonders aus dem Zürcher Süden. Der Flughafen geht von einem deutlichen Wachstum in den nächsten Jahren aus.