Der Militärflugplatz Dübendorf soll, wie der Bundesrat im September 2014 beschlossen hatte, in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden. Im Februar 2017 wurde deshalb der sogenannte Koordinationsprozess gestartet: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), der Kanton Zürich und die betroffenen Gemeinden sowie weitere Involvierte haben sich zu den Plänen geäussert.

Ziel war es dabei, “die geplante Infrastruktur und der Betrieb des zivilen Flugfeldes soweit wie möglich mit den umgebenden Nutzungen und Schutzzielen” abzustimmen, wie das BAZL am Freitag mitteilte.

Die Ideen des Bundes und der Standortgemeinden gehen dabei weit auseinander. Der Bund verfolgt ein Konzept mit dem Schwerpunkt Geschäftsluftfahrt. Die Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen verfolgten bis zuletzt ein Alternativkonzept “historischer Werkflugplatz” mit weniger Flügen und damit weniger Lärm.

Grundlage für künftigen Flugbetrieb

Das vierte und letzte dieser Koordinationsgespräche ist am Mittwoch erfolgt. Nun wird das BAZL einen Schlussbericht verfassen, auf dessen Basis in der Folge das Objektblatt für den Flugplatz Dübendorf erlassen wird. Dieses bildet die Grundlage für die Infrastruktur und den künftigen Flugbetrieb.

Bis im Sommer können sich die Beteiligten noch einmal zum Entwurf dieses Schlussberichts äussern. “Sollten sich dabei wesentliche Fragen zur Realisierbarkeit und zur raumplanerischen Abstimmung des Projekts ergeben, ist das BAZL zu einem weiteren Bereinigungsgespräch bereit”, heisst es in der Mitteilung.

Am grundsätzlichen Entscheid wird aber nicht mehr gerüttelt: “Am Konzept der Verlagerung eines Teils der Geschäftsluftfahrt vom Flughafen Zürich nach Dübendorf hält der Bund fest.” Das Alternativkonzept der Gemeinden hatte der Bund bereits im Frühling 2017 “nach ausführlicher Prüfung” zurückgewiesen.