Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Freibrief für Südanflüge nach Belieben

Flughafen Zürich, 30.07.2019

Fluglärmbeschwerde – Warum Südanflüge bei 11 Knoten Westwind?

Sehr geehrter Herr Dünner

Aufgrund der schwierigen Wetterverhältnisse mit Gewitterzellen und heftigen Winden musste sowohl am Samstag 27. wie auch am Sonntag 28. Juli die Anflugrichtung zwischen Norden, Osten und Süden mehrmals gewechselt werden, was zu erheblichen Verspätungen führte.

Starts und Landungen nach 23.30 Uhr sind bei “unvorhergesehenen ausserordentlichen Ereignissen” statthaft. Als Begründung für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen gelten unter anderem: technische Defekte, medizinische Notfälle an Bord, Gewitter, Schneefall, Enteisung, Verkehrsüberlastung oder etwa Streiks bei der Flugsicherung. Die kantonale Aufsichtsstelle (Abteilung Flughafen/Luftverkehr der Volkswirtschaftsdirektion) kontrolliert in Anwendung von § 3 Abs. 1 des Flughafengesetzes jede einzelne vom Flughafen erteilte Ausnahmebewilligung.

Freundliche Grüsse

Sven Harder
Lärmmanagement & Anwohnerschutz

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