Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Fluglärmgegner machen gemeinsame Sache


Andreas Schürer

Zürcher Fluglärm-Organisationen, die sich bisher teilweise vehement bekämpften, haben sich an einen Tisch gesetzt. Das Resultat ist ein Katalog von Forderungen, die sie nun mit vereinten Kräften durchsetzen wollen.

Die Interessen unterscheiden sich stark. Der Süden drängt auf Pistenverlängerungen und auf Entlastung von den 2003 über Nacht eingeführten Südanflügen, Fluglärmgegner aus allen anderen Himmelsrichtungen machen sich für eine Verteilung stark und propagieren den Südstart geradeaus über Teile der Stadt Zürich, die Zürichsee-Region und das Zürcher Oberland. Die Emotionen gehen hoch, bevor der Bundesrat voraussichtlich im Sommer den zweiten Teil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zum Flughafen Zürich festlegen wird, der den langfristigen Entwicklungsrahmen für das Drehkreuz in Kloten definiert.

«Vertrauen aufbauen»

Nun haben sich aber rund ein Dutzend Fluglärm-Organisationen aus allen Regionen an einen Tisch gesetzt und einen gemeinsamen Forderungskatalog erstellt. «Es herrscht Einigkeit», heisst es in der Pressemitteilung, die der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ) verschickt hat. Dessen Präsident, der Rümlanger Gemeindepräsident und SP-Nationalrat Thomas Hardegger, sagt auf Anfrage, es sei einerseits darum gegangen, Forderungen aufzustellen, hinter denen alle Regionen stehen könnten. Andererseits gelte es, Misstrauen ab- und Vertrauen aufzubauen: «Wenn man sich kennt, kann man auch Themen ansprechen, die man bisher nicht angesprochen hat.» Die jetzige Aktion sei ein Anfang. Initiiert hat das gemeinsame Vorgehen der SBFZ. Mit im Boot sitzen aber Organisationen wie der Dachverband Fluglärmschutz, die Allianz Ballungsraum Süd, der Verein Flugschneise Süd – Nein, die Stiftung gegen Fluglärm, das Fluglärmforum Süd, der Verein Bürgerprotest Fluglärm Ost und die IG Nord und West.

Kritik an «Lex Swiss»

Einigen konnten sich die Organisationen auf drei Forderungen. Erstens solle die Nachtruhe respektiert werden, postulieren sie. Die im Betriebsreglement vorgeschriebene Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr sei schon kurz genug und müsse künftig eingehalten werden. Heute werde die halbe Stunde von 23 bis 23 Uhr 30, die für den Verspätungsabbau vorgesehen sei, schon fast planmässig benutzt, kritisiert Schutzverbands-Präsident Hardegger. Zweitens drängen die Fluglärm-Organisationen auf lenkungswirksamere Lärmgebühren. Mit den jetzt beantragten Tarifen, die sich in der Vernehmlassung befänden, werde das auch vom Bundesverwaltungsgericht verlangte Ziel, dass lärmende Starts und Landungen frühmorgens und spätabends wenn möglich vermieden werden, nicht erreicht. Hardegger stört sich vor allem daran, dass gemäss dem vorliegenden Vorschlag des Flughafens sogenannte hubrelevante Flüge entlastet werden sollen. Dies komme einer «Lex Swiss» gleich und führe dazu, dass die Wirkung der Lenkungsabgabe verpuffe; abgesehen davon, dass andere Airlines benachteiligt würden. Die dritte Forderung betrifft die kumulierte Lärmbelastung. Diese sei heute höher, als es im Betriebsreglement erlaubt sei, heisst es in der Mitteilung des SBFZ. Der Flughafen müsse aufzeigen, wie der rechtsgültige Zustand wiederhergestellt werden könne, sagt Hardegger.

Verspätungen wegen Kapazitätsengpässen

Der Flughafen lässt die Kritikpunkte nicht gelten. Bezüglich der Nachtruhe sei im Betriebsreglement definiert, dass die Betriebszeit von 6 bis 23 Uhr 30 dauere, wobei die letzte halbe Stunde für Verspätungsabbau vorgesehen sei. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Kapazitätsengpässe führten leider oft zu Verspätungen, die dann in der letzten halben Stunde abgebaut werden müssten. Zürich habe indes im Vergleich zu den beiden andern Schweizer Flughäfen Genf und Basel am wenigsten Bewegungen zur Nachtzeit, obwohl es eine interkontinentale Verkehrsdrehscheibe sei, teilt der Flughafen auf Anfrage mit.

Das Verspätungsthema, das auch die Pünktlichkeit und den von den Fluglärm-Organisationen kritisierten Gesamt-Lärm betreffe, sei aber angegangen worden, schreibt der Flughafen. Erste Verbesserungen seien umgesetzt, es brauche aber etwa auch die im Sachplan (SIL) vorgesehenen Massnahmen, um die Pünktlichkeit nachhaltig zu verbessern. Zu den Einwänden gegen die Landegebühren teilt der Flughafen mit: «Wir haben umgesetzt, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom Oktober 2013 gefordert hat, nämlich die Erhöhung der Lärmgebühren in den Tagesrandzeiten bei gleichzeitiger Entlastung des Drehkreuzbetriebs.»