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Fluglärm: Endlose Verfahren und eine unterbesetzte Kommission

TA 27.12.2017

Die Kommission, die Enteignungen wegen Fluglärms beurteilt, ist hoffnungslos überlastet. Betroffene müssen zum Teil über zehn Jahre warten. Jetzt greift das Bundesgericht durch.

In ungewöhnlich scharfen Worten kritisiert das Bundesgericht das Bundesverwaltungsgericht. In einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid wirft das oberste Gericht der unteren Instanz vor, ihre Aufsichtsfunktion nicht wahrzunehmen. Grund für die Kritik: die nahezu endlosen Verfahren bei Fluglärmentschädigungen.

Diese Verfahren beginnen in der Schätzungskommission 10. Wobei dieser Name etwas irreführend ist: Schätzungskommissionen sind Spezialgerichte, die in erster Instanz entscheiden, wenn ein Enteignungsverfahren strittig ist. Es gibt 13 dieser Kommissionen; sie sind regional organisiert. Die Schätzungskommission 10 ist indes ein Spezialfall. Während die anderen dieser Gerichte in der Regel eine Handvoll Fälle pro Jahr bearbeiten, sind bei der Schätzungskommission 10 derzeit 1500 Fälle pendent – und es können deutlich mehr werden, denn beim Flughafen sind weitere 6000 Verfahren hängig. Betroffene warten oft zehn Jahre und mehr auf einen Entscheid der Kommission.

Ursache für die Misere: Die Kommission ist massiv unterdotiert. Ihre Mitglieder arbeiten trotz des riesigen Pendenzenbergs nebenamtlich. Oft erhalten sie nicht einmal einen Lohn. Zwar müsste der Flughafen als Enteigner für die Kosten der Enteignungsverfahren aufkommen – und dazu gehören die Entschädigungen der Kommissionsmitglieder. Das hat das Bundesverwaltungsgericht 2012 entschieden. Nur wehrt sich der Flughafen dagegen.

Nach einer Aufsichtsbeschwerde des Kommissionspräsidenten greift das Bundesgericht nun durch. Es hat als «ultima ratio», wie es schreibt, eine Anordnung erlassen, wonach das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Kosten der Schätzungskommission 10 zu tragen hat, die dem Flughafen nicht in Rechnung gestellt werden können oder die der Flughafen voraussichtlich nicht rechtzeitig begleicht. Das Bundesgericht schreibt, es gehe darum, «eine korrekte Gerichtsorganisation sicherzustellen, die der Bundesverfassung standhält». Dass die Kommission von der Zahlungsbereitschaft des Flughafens abhängig sei, gehe nicht.

«Es stellt sich die Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht seine Aufgabe als Aufsichtsbehörde überhaupt wahrnimmt.» Rüge des Bundesgerichts

Dass das oberste Gericht derart deutlich wird, kommt nicht von ungefähr. Das Bundesverwaltungsgericht übt die Aufsicht über die Schätzungskommissionen aus. Dennoch kümmere es sich nicht um deren Probleme, rügt das Bundesgericht: «Es stellt sich die Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht seine Aufgabe als Aufsichtsbehörde überhaupt wahrnimmt.» Mehr als einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat das oberste Gericht korrigiert. Aber dieses setzte die Vorgaben nicht oder nur ungenügend um.

Misere ist schon lange bekannt

Dabei beschäftigt die finanzielle Lage der Schätzungskommission 10 die Gerichte seit langem. Mehrfach wurde die Kommission beim Bundesverwaltungsgericht vorstellig, oft vergebens. 2010 beispielsweise wies das Bundesverwaltungsgericht die Schätzungskommission an, Büroräume zu mieten und Möbel zu kaufen – zuvor hatten die Mitglieder jeweils die Infrastruktur einer Kanzlei mitbenutzt. Dieses Mobiliar sollte der Flughafen zahlen. Doch der weigerte sich. Weshalb die Kosten erst einmal an der damaligen Präsidentin hängen blieben.

Ursache für die Misere ist letztlich aber die ungenügende Rechtsgrundlage. Die Schätzungskommissionen wurden schlicht nicht für eine derart grosse Zahl von Fällen konzipiert. Das hat inzwischen auch der Bund erkannt – nachdem er noch 2012 keinen Anlass gesehen hatte, etwas zu ändern. Inzwischen ist ein neues Enteignungsrecht in Arbeit. Es soll Struktur und Organisation aller Schätzungskommissionen verbessern.