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Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Flughafen Zürich muss mehr Hausbesitzer entschädigen

Travel Inside 18.04.2019

Geld gibt es nun auch für Kläger, die weiter weg wohnen.

Vor 18 Jahren hatten drei Eigenheimbesitzer den Flughafen Zürich wegen Lärmbelästigung auf Entschädigung verklagt, nun haben sie Recht bekommen. Das Bundesgericht hat den Klägern, die in Nürensdorf und damit im «entfernteren Anflugbereich» des Flughafens wohnen, eine Entschädigung zwischen CHF 104’000 und 121’000 zugesprochen, wie der «Tages-Anzeiger» und der «Zürcher Unterländer» berichten. Die Flughafen AG hatte die Urteile durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgericht weiter gezogen.

Laut und «bedrohlich»

Die Nürensdorfer wohnen rund sechs Kilometer von der Landepiste entfernt in dem rund 105 Meter breiten Korridor in der sogenannten Ostschneise. Die Flugzeuge fliegen dort je nach Witterung manchmal ganztags, immer jedoch zwischen 21 und 23 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen bereits ab 20 Uhr. Entscheidend für das Urteil sei aber nicht nur der Fluglärm gewesen, so heisst es. Da die Maschinen in 260 Meter Höhe über den Hausdächern fliegen, wirkten diese auch «bedrohlich», so das Gericht. Der Fall wurde nun als Pilotfall deklariert. Das heisst: Er hat Auswirkungen auf weitere noch hängige Verfahren, deren Anzahl laut «Tages-Anzeiger» nicht bekannt ist. (TI)

Kommentar

Der Überflug von Grossraumflugzeugen in 350 Metern Höhe habe beim Südanflug in Gockhausen keine besonders «bedrohliche» Wirkung, so entschied das Bundesgericht im Jahr 2016. Die Hauseigentümer in Gockhausen hätten demzufolge im Gegensatz zu jenen in der Ostschneise mit 260 Metern Überflughöhe, keinen Anspruch auf Entschädigungen. Dieser Entscheid des Bundesgerichts ist äusserst fragwürdig, weil nicht klar daraus hervorgeht, welche Kriterien wie stark gewichtet, schliesslich zur Einstufung «bedrohlich» führten.

Keine Entschädigung bei Südanflügen – NZZ 7.4.2016