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Zürich - Schweiz

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Flughafen darf Mäusebussarde nicht abschiessen

TA 03.11.2021 – Zürcher Verwaltungsgericht urteilt

Der Streit schwelt schon seit Jahren: Der Flughafen Zürich will aus Sicherheitsgründen Mäusebussarde töten, der Vogelschutz wehrt sich dagegen.

Mäusebussarde haben am Flughafen Zürich bis auf weiteres keine Gewehrschüsse zu befürchten. Im Januar 2020 hatte die Flughafen Zürich AG die Bewilligung erhalten, als letzte mögliche Massnahme gegen Zusammenstösse mit Flugzeugen bis zu 30 Vögel pro Jahr abzuschiessen. Dagegen hatte der Schweizer Vogelschutz umgehend Rekurs eingelegt und recht bekommen, worauf der Flughafen wiederum eine Beschwerde erhob.

Nun gibt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich dem Vogelschutz-Verband recht. Mäusebussarde gehören zwar nicht zu einer bedrohten Tierart, und ihr Bestand ist stabil. Geschützt sind die Greifvögel mit einer Flügelspannweite bis zu 1,4 Metern trotzdem.

Das Gericht sieht es zwar als unbestritten an, dass über dem Flugplatz kreisende Mäusebussarde den Flugverkehr behindern oder gar gefährden können. Doch eine konkrete Gefährdung von Menschenleben hält es für sehr unwahrscheinlich. Zudem könne die Flugsicherheit durch präventive Einzelabschüsse nicht erhöht werde und der Flughafen habe nicht darlegen können, wie er Problemtiere identifizieren könne.

Hermeline statt Raubvögel

Die jetzt wieder ausser Kraft gesetzte Bewilligung galt nämlich nur für einzelne Vögel, die nicht auf andere Massnahmen reagieren. Die Wildtiermanager am Flughafen versuchen zum Beispiel, Vögel vor dem Start eines Flugzeugs mit Signalraketen und Petarden zu verscheuchen. Zudem bekämpfen sie die Mäuse auf dem Gelände mit Zäunen und fördern ihre Fressfeinde am Boden wie etwa Füchse und Hermeline. Auch hohes Gras, das die Sicht auf die Mäuse erschwert, soll die Raubvögel von ihrem Fressen fernhalten.

Einzelabschüsse dagegen taugen laut dem Gericht nicht zu einer nachhaltigen Regulierung des Mäusebussardbestands, da die frei werdenden Futterstellen unmittelbar wieder von neuen Vögeln besetzt werden.

«Ein Abschuss erhöht die Gefahr eher noch.»

Christa Glauser, Schweizer Vogelschutz

Diese Einschätzung bestätigt Christa Glauser vom Schweizer Vogelschutz: «Ein Abschuss erhöht die Gefahr eher noch.» Denn Mäusebussarde sind sogenannte Standvögel – also ortstreu – und relativ intelligent. Mit der Zeit lernen sie, den Flugzeugen auszuweichen.

Wenn ältere Tiere sterben, kommen meist jüngere nach, die noch wenig Erfahrung im Umgang mit Gefahren haben. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie mit Flugzeugen kollidieren. Der Flughafen Zürich sei einer der wenigen im näheren Umfeld, die das Problem durch Abschüsse regulieren wollten, weiss Glauser. In Deutschland zum Beispiel komme man ohne diese Massnahme aus.

Zu viele Vögel geschossen

Auch die Verantwortlichen in Kloten durften in den letzten Jahren nur selten zum Gewehr greifen. 2012 hatte ihnen der Kanton zwar eine Sondergenehmigung für Abschüsse erteilt. Doch bereits Ende Jahr wurde diese wieder entzogen, nachdem in nur fünf Monaten 17 Mäusebussarde getötet worden waren. Damals ging der Fall ebenfalls zwischen verschiedenen Instanzen hin und her und endete schliesslich in einem Abschussverbot. Seither wurde in Kloten kein Mäusebussard mehr vom Himmel geholt.

Trotzdem verzeichnet der Flughafen Zürich im europäischen Vergleich nur wenige Zusammenstösse mit Vögeln, was Vogelschutz-Vertreterin Glauser als Zeichen deutet, dass die anderweitigen Massnahmen greifen und Abschüsse unnötig sind. Pro 10’000 Flugbewegungen kommt es in Zürich zu 3 bis 5 Vogelschlägen, wobei auch andere Arten betroffen sind. In Vor-Corona-Zeiten entsprach dies rund 110 getöteten Vögeln pro Jahr.

Flughafen prüft Weiterzug

Für den Flugbetrieb habe der Gerichtsentscheid zurzeit keine Konsequenzen, teilt Bettina Kunz, Medienverantwortliche des Flughafens, mit. «Grössere Vögel können aber durchaus beträchtliche und auch sicherheitsrelevante Schäden verursachen, etwa am Triebwerk oder am Cockpit-Fenster», betont sie. Der Flughafen werde den Entscheid nun analysieren und einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen. Dafür hat er 30 Tage Zeit.

Dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist auch der Grund, weshalb man beim Schweizer Vogelschutz noch nicht feiern will. Nicht einmal von einem Teilsieg mag die stellvertretende Geschäftsleiterin Christa Glauser sprechen. «Wir haben den Fall vor Gericht gebracht, damit überprüft wird, ob das Ansinnen des Flughafens der geltenden Gesetzgebung entspricht.»