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Keine Südstarts geradeaus

EU gesteht in Slot-Streit Airlines viele Ausnahmen zu

aeroTelegraph 06.01.22

Seit der Covid-19-Pandemie haben Fluggesellschaften Mühe, ihre Slots zu nutzen. Die EU stellt dabei hohe Anforderungen, gesteht aber zugleich Ausnahmeregelungen zu.

Damit Fluggesellschaften ihre Zeitnische für Starts und Landungen in Europa – sogenannte Slots – weiterhin verwenden dürfen, müssen sie mindestens 80 Prozent davon nutzen. Doch zu Corona-Zeiten, mit tiefen Buchungszahlen und Reiserestriktionen, ist das alles andere als einfach. Darum führte die EU anfänglich Erleichterungen ein.

Damit Airlines nicht praktisch leere Flüge durchführen müssen, wurde die Schwelle zu Beginn der Pandemie auf 25 Prozent abgesenkt. Für den aktuellen Winterflugplan liegt sie wieder bei 50 Prozent. Dies  führte zu Widerstand. Fluggesellschaften warnten vor unnötigen Leerflügen. So gab Lufthansa-Chef Carsten Spohr kürzlich bekannt, dass die Lufthansa in diesem Winter 18.000 rechnerische Leerflüge durchführen muss.

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Einige Schlupflöcher

Doch es gibt allerdings ein Schlupfloch, das den Fluggesellschaften dient. Die begründete Ausnahme der Nichtnutzung (im Jargon JNUS genannt) berechtigt sie, ihre Minimalanforderungen nicht zu erfüllen. Jeweils alle sechs Wochen werden die Ausnahmen neu zugestanden. Dazu gehören:

  • Quarantäne-Anforderung für Passagiere
  • Quarantänepflicht für Besatzungsmitglieder
  • Reiseverbote für bestimmte Länder oder Staatsangehörige bestimmter Länder
  • Nur lebensnotwendige Reisen erlaubt
  • Begrenzung der Anzahl der Fluggäste pro Flug
  • Begrenzung der Flugfrequenzen pro Luftfahrtunternehmen
  • Reduzierte Terminal-Kapazität (aufgrund von COVID-19-Massnahmen, wenn nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Durchführbarkeit oder Möglichkeit von Reisen bekannt sind)
  • Ausgangssperre oder Bewegungseinschränkung an beiden Enden der Strecke.
  • Grenzschliessungen an beiden Enden der Strecke

Ausnahmeregel soll bleiben

Der Blick auf die aktuellen Risikolisten zeigt: Es gibt nach wie vor für zahlreiche Länder Vorschriften, Testpflichten und Quarantänemassnahmen. Dies erlaubt die Anwendung der Ausnahme der Nichtnutzung, worüber man bei den Fluggesellschaften sehr froh ist. «Aufgrund der Entwicklung neuer Virusvarianten bleibt die Situation volatil, daher sind Ausnahmeregelungen weiterhin notwendig. Nicht nur im Sommer, sondern auch im laufenden Winterflugplan wäre mehr Flexibilität erforderlich», sagt ein Lufthansa-Sprecher.

Ansonsten seien die Fluggesellschaften gezwungen, mit fast leeren Flugzeugen zu fliegen, um die Slots zu sichern. Bei der Lufthansa-Gruppe werden sich erwartete zunehmende Passagierzahlen und erhöhte Nutzschwelle wohl ausgleichen, sodass es weiterhin zu rechnerischen Leerflügen komme.