Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Die neuen Regeln für den Flughafen

TA 26.06.2013

Obwohl der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland noch nicht unter Dach und Fach ist, hat der Bundesrat heute den ersten Teil des Flughafen-Objektblatts verabschiedet. Tagesanzeiger.ch/Newsnet erklärt, was sich für Südstarts ändern könnte.

Der Bundesrat hat heute den ersten Teil des sogenannten SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich festgelegt. Dieses bildet die Grundlage für den gesamten Flugbetrieb am Flughafen Zürich. Konkret legt der SIL (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) fest, welche Betriebsvarianten überhaupt zulässig sind, aber auch, wo der Flughafen Bauten und Pisten erstellen darf.

Der heute verabschiedete erste Teil des SIL definiert unter anderem den Perimeter des Flughafens; ebenso ist darin bestimmt, in welchen Gebieten rund um den Flughafen Lärmbelastungen über dem Grenzwert zulässig sind. Weiter sind im SIL die Rahmenbedingungen für den Betrieb festgelegt, allerdings im Wesentlichen beschränkt auf das bestehende Pistensystem.

Südanflüge tagsüber und Südstarts geradeaus

Für die Anwohner bringt der SIL vorerst kaum spürbare Änderungen. Neu sind zwar Südabflüge geradeaus, auch Straight genannt, zum Abbau von Verspätungen bei Bise und Nebel möglich – aber nur theoretisch. Praktisch sind sie derzeit kaum realistisch. Um sie einführen zu können, müsste der Flughafen erst einmal ein konkretes Gesuch stellen. Das ist nicht geplant, wie Flughafensprecherin Sonja Zöchling sagt: «Der Straight hätten einen zu grossen Einfluss auf die Zahl der Lärmbetroffenen.»

Der Zürcher Regierungsrat will den Straight nur dann zulassen, wenn im Gegenzug die Südanflüge wegfallen. Das bekräftigte Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker gegenüber dem «Tages-Anzeiger» auf Anfrage: «Sonst würden wir ein Veto einlegen.» Dass der umstrittene Abflugweg dennoch im SIL festgehalten wird, hat damit zu tun, dass der Plan längerfristig ausgelegt ist.

Auch beim Ostanflug erlaubt der SIL Änderungen. Ziel ist es, die heutigen Kreuzungspunkte zu entschärfen. Konkrete Pläne dafür liegen noch nicht vor. Auch diese Änderung ist erst möglich, wenn der Flughafen ein Gesuch stellt. Und schliesslich lässt der SIL bei speziellen Wetterlagen Südanflüge ausserhalb der deutschen Sperrzeiten zu. Das ist dann der Fall, wenn starker Nordwind und schlechte Sicht herrschen. Neu ist das Verfahren nicht, nur musste der Flughafen dafür bisher ein explizites Gesuch stellen. Das fällt nun weg. Laut Flughafensprecherin Zöchling sei aber kaum mit mehr als zwei, drei Tagen im Jahr zu rechnen, an denen eine solche Wetterlage herrscht.

Die heiklen Entscheide stehen noch aus

Politisch heikel wird der zweite Teil des SIL. Erst dann wird es darum gehen, wie der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland umgesetzt wird. Der Staatsvertrag würde der Schweiz deutlich mehr Fluglärm bringen als bisher, denn Nordanflüge wären werktags nur noch von 6.30 bis 18 Uhr erlaubt. Davor und danach müssten die Anflüge über Süden oder Osten geleitet werden. Zur Diskussion steht auch die Einführung des gekrümmten Nordanflugs am frühen Morgen. Ebenfalls erst im zweiten Teil des SIL wird die geplante Verlängerung der Pisten 28 und 32 festgelegt.

Umstritten sind ferner Änderungen am Flugregime, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt derzeit aus Sicherheitsgründen prüft. Dazu gehört der ständige Südabflug geradeaus. Auch dieser würde erst in den zweiten Teil des SIL aufgenommen.

Sicher ist hingegen: Zum zweiten Teil des SIL will der Bundesrat ein umfassendes Vernehmlassungsverfahren für Behörden und die betroffene Bevölkerung durchführen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)