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Zürich - Schweiz

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Keine Südstarts geradeaus

Der Bund hält am Zivilflugplatz Dübendorf fest

TA 23.03.2017

Die Idee der Standortgemeinden, in Dübendorf einen «historischen Flugplatz mit Werkflügen» zu betreiben, überzeugt den Bund nicht.

2014 hat der Bund beschlossen, das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf künftig für die Militäraviatik, die Zivilaviatik inklusive Businessaviatik und den Zürcher Innovationspark zu nutzen. Nach einer Ausschreibung erhielt die Flugplatz Dübendorf AG den Zuschlag für den zivilen Flugbetrieb.

Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen lehnen aber eine zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes seit jeher ab. Deshalb haben sie ihr Gegenkonzept «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» beim Bund eingereicht.

Zum Schutz der Bevölkerung rund um den Flugplatz forderten sie darin, dass auf eine Verlagerung der Businessaviatik von Kloten nach Dübendorf verzichtet wird. Zudem verlangten sie eine Beschränkung auf maximal 20’000 Flugbewegungen im Jahr sowie restriktivere Betriebszeiten als es das Konzept der Flughafen Dübendorf AG vorsieht. «Durch eine Stabilisierung des Flugbetriebs auf einem auch langfristig verträglichen Mass kann Rechts- und Planungssicherung geschaffen werden», hielten die drei Gemeinden fest.

Finanzielle Ungewissheiten

Der Bund hat das Konzept geprüft – und nun verworfen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Donnerstag mitteilte. Der Gegenvorschlag wäre zwar operativ grundsätzlich umsetzbar, es würden aber wichtige Anforderungen des Bundes nicht erfüllt. So zeige das nachträglich eingereichte Alternativkonzept der drei Gemeinden «keine Lösung für die Geschäftsluftfahrt auf», schreibt das Bazl. Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) sieht vor, dass durch die zivile Nutzung des Flugplatzes Dübendorf der Flughafen Zürich entlastet werden soll.

Zudem bestünden im Alternativkonzept, das sich teilweise auf ein im früheren Ausschreibungsverfahren unterlegendes Bewerbungsdossier abstütze, «grosse Unsicherheiten bei der Finanzierung», heisst es in der Mitteilung. Der eingereichte Businessplan sehe über 30 Jahre eine Deckungslücke von nahezu 50 Millionen Franken vor. Die jährlichen Defizite von rund 1,6 Millionen sollen durch die Standortgemeinden gedeckt werden. Die entsprechenden Beträge seien aber noch nicht von der Bevölkerung bewilligt und damit nicht gesichert, kritisiert das Bazl.

Bedenken sollen einfliessen können

Der Bund will deshalb an seinem Entscheid und auch an seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Flugplatz Dübendorf AG festhalten. «Der Bund ist jedoch bereit, zusammen mit dem Kanton Zürich und den Standortgemeinden nach Möglichkeiten zu suchen, wie ihren Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann.»

Im notwendigen SIL-Verfahren seien die Gemeinden ja eingebunden, heisst es in der Mitteilung. «Damit ist gewährleistet, dass diese ihre Einwände und Bedenken – zum Beispiel zu den Betriebszeiten und Bewegungszahlen – direkt einbringen können.»

Gemeinden sind konsterniert

Die Gemeindebehörden von Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen zeigen sich über den Entscheid konsterniert: Für sie ist unverständlich, weshalb ihr konstruktives Angebot zurückgewiesen wird, das «eine handfeste und taugliche Alternative zu den bisherigen Plänen bietet».

Der Bund vergebe mit seinem Entscheid «eine sehr grosse Chance und fördert stattdessen die Konfrontation», halten die Gemeinden in einer gemeinsamen Mitteilung fest. Sie wollen nun in den kommenden Tagen die Situation prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. (SDA)

Erstellt: 23.03.2017, 11:23 Uhr