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BAZL legt Gesuch für gekröpften Nordanflug auf

BAZL

Bern, 03.05.2007 – Das BAZL legt das Gesuch der Flughafen Zürich AG (Unique) für den gekröpften Nordanflug öffentlich auf. Die Sicherheitsüberprüfung des reduzierten, ausschliesslich Schweizer Gebiet umfassenden Luftraumes ist positiv ausgefallen. Die öffentliche Auflage dauert vom 9. Mai bis am 7. Juni. Vor seinem Entscheid über das Gesuch wird das BAZL noch eine umfassende Sicherheitseinschätzung vornehmen. Erst wenn die Sicherheit des gesamten Verfahrens nachgewiesen ist, kann das Amt den gekröpften Nordanflug genehmigen.

Kurz vor Jahresende 2004 hatte die Flughafen Zürich AG beim BAZL das Gesuch für einen der deutschen Grenze entlang verlaufenden gekröpften Nordanflug mit einer Schlussphase im Sichtflug eingereicht. Da der gekröpfte Nordanflug kein Standardverfahren ist und teilweise von den internationalen Normen abweicht, musste das BAZL ergänzend zur materiellen Prüfung des Gesuchs Probeflüge durchführen. Diese fanden im Simulator (mit einem Grossraumflugzeug), aber auch in der Realität (mit einem kleineren Geschäftsreiseflugzeug) statt.

Die Auswertung der Testflüge ergab, dass der gekröpfte Nordanflug zwar anspruchsvoll ist, aber keine zusätzlichen Anforderungen an die fliegerischen Fähigkeiten der Piloten stellt. Hingegen musste die Gesuchsstellerin den Übergang vom Instrumenten- zum Sichtflug neu definieren. Der Wechsel zwischen den beiden Flugmodi nach der Kurve und somit unmittelbar vor der Landung hatte zu einer kurzzeitig erhöhten Arbeitsbelastung für die Besatzung geführt. Das BAZL schlug der Flughafen Zürich AG vor, den Übergang in den Sichtflug vor der Kurve festzulegen. Weiter verlangte das Amt, den Stadlerberg mit Lichtern (Befeuerungen) zu versehen, um den Hügelzug bei Nacht als Hindernis besser erkennbar zu machen.

Ergänzend forderte das BAZL für den gekröpften Nordanflug eine Anpassung des benötigten Luftraums. Gestützt auf das ursprüngliche Gesuch und die gängigen internationalen Verfahren müsste der benötigte Luftraum so ausgestaltet sein, dass er teilweise auf deutsches Territorium zu liegen käme. Dafür wäre die Einwilligung Deutschlands notwendig gewesen. Um nicht davon abhängig zu sein, musste die Flugsicherung Skyguide den Luftraum so reduzieren, dass er in seiner horizontalen Ausdehnung nur bis zur Landesgrenze reicht. Die gefundene Lösung bestand die von Skyguide durchgeführte Sicherheitsüberprüfung. Das BAZL hat die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung kontrolliert und für korrekt befunden.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass das Gesuch für den gekröpften Nordanflug in die öffentliche Auflage gehen kann. Sie beginnt am 9. Mai und dauert 30 Tage. Betroffene können während dieser Zeit beim BAZL Einsprache gegen das Vorhaben erheben. Die Kantone Zürich und Aargau sowie der deutsche Landkreis Waldshut erhalten drei Monate Zeit, um sich zum Gesuch zu äussern.

Gleichzeitig führt Skyguide noch eine Sicherheitsüberprüfung über die Integration des gekröpften Nordanflugs in das gesamte für den Flughafen Zürich bestehende Flugsicherungssystem durch. Nach Abschluss des Auflageverfahrens wird das BAZL die eingegangenen Eingaben prüfen, allenfalls Anpassungen anordnen und dann eine abschliessende integrale Sicherheitseinschätzung vornehmen. Nur wenn auch diese positiv ausfällt, kann das Amt den gekröpften Nordanflug genehmigen. Der Entscheid des BAZL zum Gesuch ist gegen Ende Jahr zu erwarten.

Aufgrund der Grenznähe des Flugweg-Verlaufs bildet der gekröpfte Nordanflug auch Thema der Gespräche mit Deutschland auf fachlicher Ebene über den Flughafen Zürich.