Parlament 14.09.2022 – Parlamentarische Anfrage
Standortentscheid NAGRA Tiefenlager
Eingereicht von: Schläpfer Therese
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Schweizerische Volkspartei
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
Eingereichter Text
Nach dem Standortentscheid der NAGRA werden von deutschen Gemeinden an der Grenze bereits Geldforderungen laut um ihr angebliches Risiko abzugelten.
Wie steht der Bundesrat zu solchen Forderungen?
– Oder sollten nicht eher, nachdem die Süddeutschen ihren fairen Anteil am Fluglärm mit Schützenhilfe von Berlin einseitig abgelehnt haben, Ausgleichszahlungen erst diskutiert werden, wenn das Fluglärmdossier neu verhandelt und bewertet wird?
Antwort des Bundesrats vom 19.09.2022
Ein geologisches Tiefenlager kann nur dann bewilligt werden, wenn davon keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Damit gibt es auch kein spezielles Risiko für die Standortregion, welches abgegolten werden müsste. Es ist allerdings bei Kernanlagen gängige Praxis und auch im Sachplan geologische Tiefenlager vorgesehen, dass die Standortregion für ihren Beitrag zur Lösung einer nationalen Aufgabe abgegolten werden soll. Es gibt aber weder eine gesetzliche Verpflichtung, Abgeltungen zu entrichten, noch einen rechtlichen Anspruch von Betroffenen, solche zu erhalten. Höhe, Verteilung und Verwendungszweck müssen deshalb auf dem Verhandlungsweg zwischen den Entsorgungspflichtigen, der Standortregion und den Standortkantonen geregelt werden. Es ist vorgesehen, dass auch eine deutsche Vertretung an diesen Verhandlungen beteiligt wird.