Betriebsreglemente des Flughafens Zürich

Der Flugplatzhalter muss ein Betriebsreglement ausarbeiten und dieses dem Bund zur Genehmigung unterbreiten (Art. 36c Luftfahrtgesetz). Im Betriebsreglement sind die im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), in der Konzession oder in der Betriebsbewilligung sowie in der Plangenehmigung vorgegebenen Rahmenbedingungen konkret auszugestalten, insbesondere die Organisation des Flugplatzes, die An- und Abflugverfahren sowie die besonderen Vorschriften für die Benützung des Flugplatzes. Aufgrund der vorgezogenen Massnahmen des Staatsvertrages bzw. der Deutschen Verordnung musste das Betriebsreglement jeweils kurzfristig provisorisch angepasst werden. Eine Gesamtüberprüfung (gemäss Art. 74a VIL) soll parallel zur Erarbeitung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) erfolgen.

» Änderung Betriebsreglement (31. Mai 2001, Neukonzessionierung)
» Änderung Betriebsreglement (18. Oktober 2001, Staatsvertrag I: Nachtregelung)
» Änderung Betriebsreglement (15. Oktober 2002, Staatsvertrag II: Wochenendregelung)
» Änderung Betriebsreglement (16. April 2003, Deutsche Verordnung 1. Stufe)
» Änderung Betriebsreglement (23. Juni 2003, Deutsche Verordnung 2. Stufe)


Änderung Betriebsreglement (31. Mai 2001)
Das BAZL hat am 31. Mai 2001, gleichzeitig mit der Konzessionserteilung durch das UVEK, das Betriebsreglement der Flughafen Zürich AG genehmigt. Das Betriebsreglement basiert auf dem bisherigen Betriebskonzept. Es wurden die im Rahmen der 5. Bauetappe vom UVEK verfügten und vom Bundesgericht bestätigten betrieblichen Auflagen übernommen:

  • Anflüge erfolgen zwischen 24.00 und 05.30 Uhr auf die Pisten 14 und 16

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt, mit dem Argument, dass eine solche bereits im Rahmen der 5. Bauetappe erfolgt sei.

» Genehmigung der Betriebsreglementsänderung (PDF, 24 KB)

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Änderung Betriebsreglement (18. Oktober 2001)
Mit Entscheid vom 18. Oktober 2001 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt die von Unique (Flughafenhalter) beantragten Änderungen teilweise genehmigt (Staatsvertrag I: Nachtregelung). Das BAZL genehmigte Änderungen des Betriebsreglements, welche unmittelbar mit dem Staatsvertrag zusammenhängen:

  • Anflüge von Osten auf die Piste 28 ab 22.00 Uhr bis Betriebsschluss und von 5.30 Uhr bis 06.08 Uhr;
  • 4 Abflüge (Strahlflugzeuge) ab der Piste 28 Richtung Westen ab 06.30 Uhr.

Weitergehende Änderungen, insbesondere die Verlängerung der Nachtruhe, wurden wegen der ungenügenden Darstellung der Umweltauswirkungen abgewiesen.

» Genehmigung der Betriebsreglementsänderung (PDF, 30 KB)

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Änderung Betriebsreglement (15. Oktober 2002)
Mit Entscheid vom 15. Oktober 2002 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt die von Unique (Flughafenhalter) beantragten Änderungen teilweise genehmigt (Staatsvertrag II: Wochenendregelung). Das BAZL genehmigte Änderungen des Betriebsreglements, welche unmittelbar mit dem Staatsvertrag (Wochenendregelung) zusammenhängen:

  • Von 22.00 Uhr bis 06.08 Uhr erfolgen Landungen auf die Piste 28. Stehen diese Pisten nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf die Piste 14 oder auf die Piste 16.
  • An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen Landungen von 05.30 bis 09.08 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr auf die Piste 28. Steht diese Piste nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf Piste 14 oder auf Piste 16.
  • Abflüge von Strahlflugzeugen erfolgen vor 07.00 Uhr auf den Pisten 32 und 34. Auf der Piste 28 sind von 06.30 Uhr bis 07.00 Uhr höchstens 4 Abflüge von Strahlflugzeugen pro Tag zulässig.

» Genehmigung der provisorischen Betriebsreglementsänderung (PDF, 48 KB)

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Änderung Betriebsreglement (16. April 2003)
Nach Ablehnung des Staatsvertrages durch die Schweiz hat Deutschland am 4. April 2003 eine Verordnung mit einseitigen Massnahmen erlassen (Deutsche Verordnung 1. Stufe). Dies führte am 16. April 2003 zu einer superprovisorischen Verfügung durch den Bund (Notrecht). Die Änderungen wirken sich wie folgt auf das An- und Abflugregime aus und gelten ab 17. April 2003:

  • Von 21.00 Uhr bis 07.08 Uhr erfolgen Landungen auf die Piste 28 (Ostanflug). Steht diese Piste nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf die Piste 14 oder auf die Piste 16.
  • An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen Landungen von 07.00 bis 09.08 Uhr und von 20.00 bis 21.00 Uhr auf die Piste 28. Steht diese Piste nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf Piste 14 oder auf Piste 16.

» Verfügung der provisorischen Betriebsreglementsänderung (PDF, 26 KB)

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Änderung Betriebsreglement (23. Juni 2003)
Auf den Zeitpunkt des 10. Juli 2003 sollte eine weitere Massnahme der Deutschen Verordnung in Kraft treten, weshalb am 23. Juni vom BAZL eine weitere provisorische Betriebsreglementsänderung genehmigt wurde, in welcher die Südanflüge bewilligt wurden (Deutsche Verordnung 2. Stufe). Die Massnahme wurde nun bis am 30. Oktober ausgesetzt, da aus technischen Gründen erst zu diesem Zeitpunkt die Südanflüge zur Verfügung stehen.

» Verfügung der provisorischen Betriebsreglementsänderung (PDF, 103 KB)