Betriebsreglemente des
Flughafens Zürich Der Flugplatzhalter
muss ein Betriebsreglement ausarbeiten und dieses dem Bund zur Genehmigung
unterbreiten (Art. 36c Luftfahrtgesetz). Im Betriebsreglement sind
die im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), in der Konzession oder
in der Betriebsbewilligung sowie in der Plangenehmigung vorgegebenen
Rahmenbedingungen konkret auszugestalten, insbesondere die Organisation
des Flugplatzes, die An- und Abflugverfahren sowie die besonderen Vorschriften
für die Benützung des Flugplatzes. Aufgrund der vorgezogenen
Massnahmen des Staatsvertrages bzw. der Deutschen Verordnung musste
das Betriebsreglement jeweils kurzfristig provisorisch angepasst werden.
Eine Gesamtüberprüfung (gemäss Art. 74a VIL) soll parallel
zur Erarbeitung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) erfolgen.
» Änderung
Betriebsreglement (31. Mai 2001, Neukonzessionierung)
» Änderung Betriebsreglement (18. Oktober 2001,
Staatsvertrag I: Nachtregelung)
» Änderung Betriebsreglement (15. Oktober 2002,
Staatsvertrag II: Wochenendregelung)
» Änderung Betriebsreglement (16. April 2003,
Deutsche Verordnung 1. Stufe)
» Änderung Betriebsreglement (23. Juni 2003,
Deutsche Verordnung 2. Stufe)
Änderung Betriebsreglement
(31. Mai 2001)
Das BAZL hat am 31. Mai 2001, gleichzeitig mit der Konzessionserteilung durch
das UVEK, das Betriebsreglement der Flughafen Zürich AG genehmigt. Das
Betriebsreglement basiert auf dem bisherigen Betriebskonzept. Es wurden die
im Rahmen der 5. Bauetappe vom UVEK verfügten und vom Bundesgericht bestätigten
betrieblichen Auflagen übernommen:
- Anflüge
erfolgen zwischen 24.00 und 05.30 Uhr auf die Pisten 14 und 16
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
wurde nicht durchgeführt, mit dem Argument, dass eine solche bereits
im Rahmen der 5. Bauetappe erfolgt sei.
» Genehmigung
der Betriebsreglementsänderung (PDF, 24 KB)
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Änderung Betriebsreglement
(18. Oktober 2001)
Mit Entscheid vom 18. Oktober 2001 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt
die von Unique (Flughafenhalter) beantragten Änderungen teilweise genehmigt
(Staatsvertrag I: Nachtregelung). Das BAZL genehmigte Änderungen des Betriebsreglements,
welche unmittelbar mit dem Staatsvertrag zusammenhängen:
- Anflüge
von Osten auf die Piste 28 ab 22.00 Uhr bis Betriebsschluss und von
5.30 Uhr bis 06.08 Uhr;
- 4 Abflüge
(Strahlflugzeuge) ab der Piste 28 Richtung Westen ab 06.30 Uhr.
Weitergehende Änderungen,
insbesondere die Verlängerung der Nachtruhe, wurden wegen der
ungenügenden Darstellung der Umweltauswirkungen abgewiesen.
» Genehmigung
der Betriebsreglementsänderung (PDF, 30 KB)
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Änderung Betriebsreglement
(15. Oktober 2002)
Mit Entscheid vom 15. Oktober 2002 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt
die von Unique (Flughafenhalter) beantragten Änderungen teilweise genehmigt
(Staatsvertrag II: Wochenendregelung). Das BAZL genehmigte Änderungen
des Betriebsreglements, welche unmittelbar mit dem Staatsvertrag (Wochenendregelung)
zusammenhängen:
- Von 22.00 Uhr
bis 06.08 Uhr erfolgen Landungen auf die Piste 28. Stehen diese Pisten
nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf die Piste 14
oder auf die Piste 16.
- An Samstagen,
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen Landungen von 05.30
bis 09.08 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr auf die Piste 28. Steht
diese Piste nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf
Piste 14 oder auf Piste 16.
- Abflüge
von Strahlflugzeugen erfolgen vor 07.00 Uhr auf den Pisten 32 und
34. Auf der Piste 28 sind von 06.30 Uhr bis 07.00 Uhr höchstens
4 Abflüge von Strahlflugzeugen pro Tag zulässig.
» Genehmigung
der provisorischen Betriebsreglementsänderung (PDF, 48 KB)
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Änderung
Betriebsreglement (16. April 2003)
Nach Ablehnung des Staatsvertrages durch die Schweiz hat Deutschland
am 4. April 2003 eine Verordnung mit einseitigen Massnahmen erlassen
(Deutsche Verordnung
1. Stufe). Dies führte am 16. April 2003 zu einer superprovisorischen
Verfügung durch den Bund (Notrecht). Die Änderungen wirken sich
wie folgt auf das An- und Abflugregime aus und gelten ab 17. April 2003:
- Von 21.00 Uhr
bis 07.08 Uhr erfolgen Landungen auf die Piste 28 (Ostanflug). Steht
diese Piste nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf
die Piste 14 oder auf die Piste 16.
- An Samstagen,
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen Landungen von 07.00
bis 09.08 Uhr und von 20.00 bis 21.00 Uhr auf die Piste 28. Steht
diese Piste nicht zur Verfügung, erfolgen die Landungen auf
Piste 14 oder auf Piste 16.
» Verfügung
der provisorischen Betriebsreglementsänderung (PDF, 26 KB)
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Änderung Betriebsreglement
(23. Juni 2003)
Auf den Zeitpunkt des 10. Juli 2003 sollte eine weitere Massnahme
der Deutschen Verordnung in Kraft treten, weshalb am 23. Juni vom
BAZL eine weitere provisorische
Betriebsreglementsänderung genehmigt wurde, in welcher die Südanflüge
bewilligt wurden (Deutsche Verordnung 2. Stufe). Die Massnahme wurde nun bis
am 30. Oktober ausgesetzt, da aus technischen Gründen erst zu diesem Zeitpunkt
die Südanflüge zur Verfügung stehen.
» Verfügung
der provisorischen Betriebsreglementsänderung (PDF, 103 KB)
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